Es gelten die folgenden Bedingungen:
- Um zur ersten Teilklausur zugelassen zu werden, müssen 50% der Minitestspunkte des ersten Vorlesungsteils erreicht werden.
- Um zur zweiten Teilklausur zugelassen zu werden, müssen 50% der Minitestspunkte des zweiten Vorlesungsteils erreicht werden. Zudem muss die erste Teilklausur bestanden worden sein.
- Um zur Nachklausur zugelassen zu werden, müssen 50% der Minitestspunkte der gesamten Vorlesung erreicht. NEU: An der Nachklausur darf jede(r) zugelassene Student(in) teilnehmen, unabhängig davon, ob die Hauptklausur bestanden wurde oder nicht. Eine Teilnahme zur Notenverbesserung ist demnach also möglich. Es zählt dann die bessere Note aus Nachklausur oder erster und zweiter Teilklausur.
- Außerdem muss man sich im HISPOS für die Prüfung anmelden. Für manche Studiengänge ist HISPOS noch nicht verfügbar. In diesem Fall genügt eine Email an Hristo Pentchev.
- Die Nichtteilnahme an einer Klausur, zu der man zugelassen ist, wird als 'nicht bestanden' gewertet.
- Um den Schein für die Vorlesung zu erwerben, müssen beide Teilklausuren oder die Nachklausur bestanden werden.
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